Ich bin ein Einmann-Unternehmen und habe meine Betriebsausgaben pauschal geltend gemacht. Mein Finanzamt sagrt nun, dass die gleichzeitige Geltendmachung von pauschalen und tatsächlichen Betriebsausgaben nicht möglich ist. Ich habe nämlich die Hotelkosten meiner Dienstreisen als Reise-und Fahrtspesen (unter Kennzahl 9160) angeführt.
Gibt es dazu eine klare Rechtsmeinung? Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort. |